Allgemeine Geschäftsbedingungen

und andere gesetzliche Hinweispflichten


M°COMP-DIE WERKSTATT

Marion Martin

Ronsdorferstr.7

42119 Wuppertal

Telefon: 0202 – 27258216                           E-Mail: info@mcomp-diewerkstatt.de

Steuernummer 132//5916/1576              USt-IdNr.: DE614173210         


                                                                                                   

Allgemeine Hinweise und Informationspflichten

 und

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

(nachfolgend genannt als „AGB“)

vom 15.04.2024

Informationspflichten:

Meine AGB enthalten vorgeschriebene Inhalte nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung § 2 Abs. 1 Nr. 7 DL-InfoVDL-InfoV § 2 

Meine AGB richten sich gänzlich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches

(BGB) und unter Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag BGB § 305.


§1 Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu meinen Geschäftsbedingungen, die als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Bedingungen des Kunden, vorgehen. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird solchen Einkaufsbedingungen in deren Gesamtheit hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von mir ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen auf meiner Homepage stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot meinerseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Informationsquelle an den Kunden, sich über Waren und Dienstleistungen zu informieren. 

Eine direkte Bestellung von Waren und Dienstleistungen auf meiner Homepage ist nicht möglich. 


§ 2 Geltungsbereich

Diese "AGB" von M°COMP-DIE WERKSTATT Marion Martin - IT-Fachhandel mit Reparaturservice

(nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen die

ein Verbraucher oder Unternehmer/ Kaufmann (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer abschließt. 

 

 

§ 3 Angebot

Alle allgemeinen Angebote sind freibleibend und kostenfrei.

Individuell erstellte Angebote sind verbindlich und kostenpflichtig. 

Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalte ich mir das Recht der Berichtigung vor.

Gemäß § 148 BGB setze ich die Annahmefrist eines von mir erstellten und dem Kunden unterbreiteten Angebot auf 30 Stunden fest. Verpasst der Kunde die 30-stündige Annahmefrist, hat er gem. § 147 BGB keinerlei Anspruch mehr, mein Angebot annehmen zu können.

Verzögern sich Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die nicht auf mein Betriebsrisiko zurückgehen, so bin ich berechtigt, evtl. zwischenzeitlich stattgefundene Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. 

Teillieferungen sind zulässig und können von mir gesondert in Rechnung gestellt werden.


§ 3.1 Vertragsabschluss

Die vom Kunden getätigte Bestellung Vor-Ort ist ein bindendes Angebot. Es entsteht ein Kaufvertrag.

Die Auftragsbestätigung erfolgt durch direkten Ausdruck Vor-Ort, oder durch Vorkasse vom Kunden.

Durch die Bestellung der gewünschten Waren/Dienstleistungen per Telefon oder E-Mail gibt der

Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

M°COMP-Marion Martin ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen unter

Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch

Übermittlung einer E-Mail. 

Nach fruchtlosem Ablauf der 5-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das

Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.


§ 3.2 Kostenschätzung und Kostenanschlag

Gem. § 650 BGB übernehme ich als Unternehmer keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Kostenanschlag.

Gem. § 650 u. § 632 Abs. 3 BGB ist ein einfacher Kostenanschlag (Kostenschätzung) freibleibend.

Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Kostenanschlag, behalte ich mir das Recht der Berichtigung vor. Kostenanschläge durch eine kurze, optische in Augenscheinnahme der Sache sind unverbindlich und kostenfrei. 

Kostenanschläge die schriftlich und detailliert kalkuliert werden, sind verbindlich und kostenpflichtig.

Ergibt sich aus einem vorangegangenen detaillierten Kostenanschlag ein Auftrag zur Reparatur, so werden die Kosten für den Kostenanschlag mit dem Reparaturgesamtpreis verrechnet.

Lehnt der Verbraucher die kostenveranschlagte Reparatur ab, werden die Anschlagskosten als Nebenleistung, laut gültiger Service-Preisliste sofort und ohne Abzug fällig.

 

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalte ich mir das Eigentums- und Urheberrecht vor.  

Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dem Kunden meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 

Soweit die in meinen Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von mir ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.


§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei allen Waren, die vom Kunden Vor-Ort, in meiner gewerblichen Niederlassung erworben werden können, wird kein Umtausch - / oder Rückgaberecht gewährt, außer es wird mit dem Kunden eine individuelle Regelung auf Kulanzbasis schriftlich vereinbart.

Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind.

Zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten von M°COMP- DIE WERKSTATT Marion Martin, werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Dienstleistungen und Waren ungültig. 

In meinen Preisen sind die gesetzliche Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten.

Liefer- und Versandkosten sind in meinen Preisen nicht enthalten. 

Die Zahlung des Kaufpreises, oder die Preise für Dienstleistungen hat in meiner gewerblichen Niederlassung per Vorkasse, in bar, per EC-Cash zu erfolgen.

Zahlungen sonstiger Anbieter (Schecks, Kreditkarten, PayPal, Google-Pay, etc.) werden nicht akzeptiert. 

Wird eine Rechnung per Post oder E-Mail zugestellt, erwarte Ich die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto als Überweisung. Wird diese Frist überschritten, wird eine Zahlungserinnerung versendet. 

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

Falls eine Reparatursache nach Bekanntgabe des Abholtermins nicht zeitnah vom Kunden abgeholt wird und daher zwischengelagert werden muss, trägt der Kunde alle anfallenden Lager – und Versicherungskosten. Diese werden pro Bestellung/Auftrag und pro Woche berechnet. 

Der Kunde sichert zu und haftet mir gegenüber dafür, dass er die dem Auftrag ggfs. zugrunde liegende Software nutzen darf und alle dafür erforderlichen Lizenzrechte besitzt und dass er berechtigt ist, von ihm gespeicherte Daten, die mir bei Auftragserledigung bekannt werden können, mir zugänglich zu machen.

Alle Adressen und sonstige Kundendaten werden zur internen Bearbeitung abgespeichert. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben. 

Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an den Kunden. 

Gegen meine fälligen Zahlungsansprüche kann der Kunde nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, ihm steht eine von mir nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu.

Ich bin berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, und zwar bei Neukunden, Versendungskäufen grundsätzlich oder wenn Tatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von uns nicht ausgleicht.

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung durch mich neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Ist unsicher, ob und wann dem Kunden die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache. Ab Eintritt der Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Bei reinen Warenlieferungen können Teillieferungen berechnet werden.

Ich behalte mir das uneingeschränkte Recht zur Abtretung meiner Forderungen an Dritte vor.

Ist der Kunde Unternehmer und gerät mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % pro Jahr zu zahlen. Gegenüber dem Unternehmer behalte ich mir vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so bin ich vorbehaltlich der mir sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und meine Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden meine sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei digitalen-/fernmündlichen Bestellungen werden die möglichen Zahlungsmodalitäten gesondert mitgeteilt.

Ich behalte mir vor, nicht jedes Problem anzunehmen. Bin Ich technisch oder anderweitig nicht in der Lage das Problem des Kunden zu lösen, wird dieser umgehend darüber informiert und gebeten sich an einen anderen Dienstleister zu wenden. In diesem Fall entstehen dem Kunden keinerlei Kosten durch den Verkäufer. 

 

§ 7 Lieferungen und Leistungen

Die Lieferung von Waren erfolgt nur solange der Vorrat reicht.

Soweit die in meinen Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von mir ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

Ich liefere dem Kunden die ihm angebotenen Hardwareprodukte und überlasse ihm die genannten Softwareprodukte. Dabei erfolgt die Lieferung von Hardware- und Softwareprodukten nach dem letzten Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Innerhalb der vereinbarten Lieferfrist eingetretene technische Änderungen oder Verbesserungen (Updates) von Hardware- und Softwareprodukten berechtigen den Kunden nicht, von mir die Lieferung des neuen Produktes zu verlangen.

Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen, sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.

Verzögern sich Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die von mir nicht zu vertreten sind und auch nicht auf mein Betriebsrisiko zurückgehen, so bin ich berechtigt, evtl. zwischenzeitlich stattgefundene Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben, falls die Verzögerung über vier Monate hinausgeht.

Teillieferungen sind zulässig und können von mir gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar.

Auf Wunsch des Kunden erbringe ich Beratungs- und Serviceleistungen (Aufstellung, Installation, Unterstützung) entsprechend dem beschriebenen Umfang und gesonderten Preis.

Bei einer von mir nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ich werde in diesem Falle den Kunden unverzüglich informieren und bereits vom Kunden erbrachte Leistungen in vollem Umfang zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.


§ 7.1 Rechte an den Softwareprodukten

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesen enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnen des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an.

Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte auf den gekauften Geräten zu nutzen. Die Softwareprodukte mit derselben Softwareseriennummer dürfen jedoch nur auf einer Systemeinheit gespeichert werden. Der Kunde wird die Softwareprodukte weder übersetzen noch bearbeiten, ohne dafür die schriftliche Genehmigung des Herstellers einzuholen.

Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.

Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Softwareprodukte, deren Vervielfältigung und die Dokumentation ohne Zustimmung des Berechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Bei einem sogenannten OEM-Bundling ist der Kunde nur berechtigt, die ihm überlassene Software in Verbindung mit dem verkauften Hardwareprodukt zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung der Original-Software besteht dabei nicht.


§ 8 Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden, sofern er nicht Verbraucher ist, über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung meine Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die ich nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.

Ein Versand von Waren erfolgt auf Kosten des Kunden. Dabei bleibt mir die Wahl des Versandweges und die Versandart überlassen. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmer oder jedem anderen Überbringer erst nach schriftlicher Anerkennung der festgestellten Beschädigung abzunehmen. Im Übrigen sind Transportschäden dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen.


§ 9 Sachmängelhaftung

Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, hat der Kunde Anspruch darauf, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nachgebessert oder durch Austausch Ersatz geleistet wird. Bin ich zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde.

Ansprüche des Kunden auf Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind auch Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Voraussetzung für die Sachmängelhaftung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach meiner Wahl entweder durch mich beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf meinen Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Stellt mir der Kunde unaufgefordert Kaufgegenstände zu, gehen jegliche Versand- und Transportkosten zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile gehen in mein Eigentum über.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen entstanden sind. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch mich oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

Die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von mir gelieferten Waren an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Sachmängelhaftung auf mich zu verweisen.

Ist der Kunde Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch mich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers als ergänzend vereinbart.

Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung der Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den Übrigen getrennt werden.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mir den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Sachmängelhaftungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er mich von der Sachmängelhaftung frei. Der Kunde willigt ein, dass ich die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei mir im Hause speichern darf.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.


§ 10 Allgemeine Hinweise für kostenpflichtige Reparaturen

Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme.


§ 11 Haftung

Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird stets gehaftet.

Ist im Einzelfall eine besondere Eigenschaft des gelieferten Produktes von mir ausdrücklich zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind.

M°COMP- Marion Martin haftet nur für Schäden, die ich, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Ich hafte für anfängliches Unvermögen. Diese Haftung wird aber auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Untypische unvorhersehbare Schäden werden von der Haftung ausgenommen.

Nach Erbringung einer Dienstleistung versichert mir der Kunde, durch Inaugenscheinnahme, dass Hardware und-/ oder Software, bzw. die Reparatursache bedienungsgerecht funktionieren.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.

Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Meine Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.

Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so bin ich von der Haftung vollständig freigestellt.

Bei Softwareschäden die nicht von mir herbeigeführt worden sind, gelten Lizenzbedingungen sowie Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

In allen anderen Fällen hafte ich dem Grunde nach und in voller Schadenshöhe nur bei eigenem Vorsatz und eigenem groben Verschulden, entsprechendes gilt für Erfüllungsgehilfen.

Oben genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.

Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.

Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Ich sichere zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch mich mit derartigen Computerviren infiziert werden.

Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch mich auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so hafte ich nur insoweit ich diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet habe. Der Kunde stellt mich davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit mich von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


§ 12 Eigentumsvorbehalt

Alle meine Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn ich wegen aller meiner Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden bin. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit mir getilgt hat. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für den Verwender als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Verwender zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verwender grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.

Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er dem Verwender bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für mich. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an mich ab.

Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Ich kann in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Ich bin dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf mich zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die mir nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werde ich auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in meinem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an mich abgetreten. Ich nehme diese Abtretung an.

 

Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbrauchern haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz meiner gewerblichen Niederlassung.

Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal vereinbart.


§ 14 Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. 

Der Kunde willigt ein, dass ich die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokolliere und bei mir im Hause speichere.

Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragten Unternehmen ggfs. weitergegeben. 

Ich verpflichte mich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, weder Daten des Kunden für Werbezwecke zu übernehmen, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit Ich dazu nicht gesetzlich verpflichtet bin. Im Übrigen werden gespeicherte personenbezogene Daten dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. An ihre Stelle treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweise zur Batterieentsorgung


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, bin Ich verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:


Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die ich als Neubatterien im Sortiment führe oder geführt habe, unentgeltlich an Meiner gewerblichen Niederlassung zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:


Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.


Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent

Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

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